Einheitslasten: Erneute Schlappe für CDU und FDP in Münster Mai 9, 2012 Pulheim, den 9.5.2012. Zum gestrigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Klage von 91 Kommunen gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz vom Februar 2010 erklärt Thomas Roth, Fraktionssprecher der Grünen: „Das ist ein Erfolg für die Städte und Gemeinden. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte die Kommunen gegen rot-grünen Widerstand über Jahre schwer belastet. Das Urteil offenbart, wie kommunalfeindlich diese Politik war. Wieder einmal ist klar, dass Schwarz-Gelb den Landeshaushalt zu Lasten der Kommunen schön gerechnet hat. Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hatten sie im Februar 2010 das jetzt verworfene Gesetz beschlossen. Die rot-grüne Regierung hat die entsprechenden Forderungen gegen die Kommunen nach dem Regierungswechsel ausgesetzt. Rot-Grün hatte 2010 eine verfassungskonforme Neugestaltung vereinbart. Nach der Landtagswahl soll die Lastenverteilung unter Berücksichtigung des Urteils wie versprochen neu und kommunalfreundlich geregelt werden. Wir Pulheimer Grüne begrüßen dies ausdrücklich. Zum Hintergrund: Frühere Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen zur Heranziehung der Kommunen zu den Einheitslasten sind zurückgewiesen worden. Dem Land wurde aber aufgegeben, jeweils im übernächsten Jahr eine Abrechnung vorzunehmen. Das daraufhin verabschiedete Abrechnungsgesetz vom 9.02.10 (CDU/FDP-Mehrheit: Rund 2 Mrd. Euro sollen bis 2019 ans Land gehen) wurde von 91 Kommunen beklagt.142 weitere Kommunen unterstützten die Klage. Im Koalitionsvertrag 2010 Rot-Grün wurde zu der Problematik folgendes festgelegt: „Die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und unserer Vorgängerregierung getroffene Einigung zur Abrechnung der kommunalen Anteile am Solidarpakt wird akzeptiert. Das Einheitslastenabrechnungsgesetz wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs NRW verfassungskonform ausgestaltet. Bis zu dieser Klärung setzt das Land die Zahlung der Forderungen der bisherigen Landesregierung gegen die Kommunen aus.“ Die Landesregierung hat dann eine ursprüngliche Rückforderung gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Millionen Euro ausgesetzt. Bereits in der Verhandlung der Klage am 17.4. sehen Beobachter Zeichen für einen Erfolg der Kläger. Das nun ergangene Urteil wird für alle Kommunen positive Folgen haben, nicht nur für die Kommunen, die geklagt hatten. Die Rechnung geht allerdings an einen Landeshaushalt, der selber unter Konsolidierungsdruck steht. Kontakt: Thomas Roth, Tel.: 02238-15687
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