Wegfall des Widerspruchsverfahrens

Sehr geehrter Herr Dr. Morisse,zum 01.11.2007 tritt das Bürokratieabbaugesetz in Kraft. Hierdurch wird in weiten Bereichen das Widerspruchsverfahren wegfallen.

Mit welchen Einsparungen

– auf personeller Ebene

– in finanzieller Hinsicht

rechnet die Verwaltung?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Roth

f.d.R.

Renate Thiel