Beitragsregelung

Für Einkommenssteuerpflichtige

Normalbeitrag

Der Normalbeitrag beträgt 150 EUR im Jahr. Wird in der Beitrittserklärung nichts anderes angegeben, gilt der Normalbeitrag.

Förderbeitrag

Der freiwillige Förderbeitrag beträgt 300 EUR jährlich.

Mindestbeitrag

Auf Antrag können Mitglieder mit einem geringen Einkommen den Mindestbeitrag von 100 EUR im Jahr zahlen. Dieser Mindestbeitrag gilt auch für weitere Mitglieder in gemeinsamen Haushalten, wenn ein Haushaltsmitglied den Normal- oder Förderbeitrag zahlt und sie insgesamt damit einverstanden sind, Mitgliederinformationen von Kreis- und Stadtverband nur jeweils einmal zugestellt zu bekommen. Über den Einkommenssteuerjahresausgleich wird bis zu bestimmten Höchstgrenzen (ca. 1500 EUR für Ledige oder 3000 EUR für Verheiratete) die Hälfte der Zuwendungen an Parteien erstattet.

Für Nichteinkommenssteuerpflichtige

Der Sozialbeitrag beträgt 50 EUR im Jahr.

Für Schülerinnen und Schüler beträgt der Jahresbeitrag 25 EURÜber folgenden Link können Sie sich die Beitragsregelung herunterladen:

Beitragsregelung