Feinstaubbelastung in der Stadt Pulheim Mai 15, 2005 Herrn Bürgermeister Dr. Karl-August Morisse Herrn Beigeordneten Michael Senk – im Hause – 11. Mai 2005Feinstaubbelastung in der Stadt Pulheim Unsere Anfrage vom 07.04.2005 Ihr Antwortschreiben vom 26.04.2005 nebst Stellungnahme des LUA NRW vom 18.04.2005 Sehr geehrter Herr Dr. Morisse, Sehr geehrter Herr Senk, es freut uns zu erfahren, dass auch von Seiten der Stadtverwaltung das Thema Feinstaubbelastung ernst genommen wird. Für die Übermittlung des Antwortschreibens des LUA NRW dürfen wir uns bedanken. Das Schreiben beantwortet jedoch nicht alle unsere Fragen vom 07.04.2005 bzw. fordert zu Nachfragen heraus: Das LUA schildert, dass in einem Screeningverfahren 2002 alle größeren Straßen in NRW auf Feinstaubbelastung untersucht wurden. 1. Gehen wir Recht in der Annahme, dass keine dieser größeren Straßen im Gebiet der Stadt Pulheim lag? 2. Gehen wir also weiter Recht in der Annahme, dass für das Stadtgebiet Pulheim noch kein Screeningverfahren – und also auch keine Messungen – durchgeführt wurden? 3. Gibt es die Möglichkeit, sich über Inhalte und über die Formalien der Durchführung des bereits durchgeführten wie auch des angekündigten neuen Screeningverfahrens zu informieren? Diese Frage stellen wir, weil wir wissen möchten, ob auch die Belastung durch die unmittelbar vor Ort vorhandenen Braunkohlekraftwerke beim Screeningverfahren berücksichtigt wurden bzw. werden. 4. In Niederaußem steht bekanntlich ein neuer BoA-Block, welcher die Umwelt zusätzlich belastet. In Neurath – ca. 20 km Luftlinie von hier – sind bereits zwei weitere BoA-Blöcke genehmigt. Es stellt sich daher die Frage, ob die von dort ausgehenden Emissionen beim Screeningverfahren berücksichtigt wurden bzw. ob die Emissionen dieser Kraftwerke für die Feinstaubbelastung überhaupt eine Rolle spielen. Diese Frage stellt sich erst Recht im Hinblick darauf, dass der BoA-Block Niederaußem erst 2003 in Betrieb genommen wurde. Da in Niederaußem entgegen der Zusage der RWE AG bislang kein alter Block abgeschaltet wurde, stellt der BoA-Block gegenwärtig eine erhebliche zusätzliche Umweltbelastung dar. Dem Schreiben des LUA ist zu entnehmen, dass das Screening-Verfahren nach altem Muster bereits 2002 durchgeführt wurde. Die Zusatzbelastung durch den 2003 angeschlossenen BoA-Block konnte daher noch nicht berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Roth f.d.R. Renate Thiel
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