Stand der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes

Herrn Bürgermeister

Dr. Karl-August Morisse

– im Hause –       7. März 2005Anfrage

Stand der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Seit Anfang 2002 ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes (IFG NRW) wurde dem wachsenden Bedürfnis der BürgerInnen nach Informationen und Transparenz der öffentlichen Verwaltung Rechnung getragen.

Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht.

Ziel der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes war es darüber hinaus, die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe dadurch zu optimieren, dass ihnen eine verbesserte Argumentationsgrundlage an die Hand gegeben wird. Transparenz staatlichen Handelns und das Ziel einer bürgerschaftlichen Gestaltung des Gemeinwesens setzen voraus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen möglichst originär, direkt und unverfälscht sind.

Sinn macht dieses Gesetz allerdings nur, wenn nicht zu viele bürokratische Hürden vor der Einwilligung durch die Verwaltung stehen und die Genehmigungen auch nicht zu lange dauern.

Siehe auch §12 Abs. 2 IFG:

(2) Die öffentlichen Stellen, bei denen Anträge auf Zugang zu Informationen gestellt werden, sind verpflichtet, eine Statistik zu führen. Die Statistik umfasst den Gegenstand des Antrags, die Dauer der Bearbeitung, die Entscheidung über den Antrag sowie die Anzahl der Widersprüche und Klagen. Sie weist außerdem aus, in wie vielen Fällen mit welchem Gegenstand betroffene Personen eine Einwilligung in die Offenbarung ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben und in wie vielen und welchen Fällen eine Einwilligung ausdrücklich nicht erteilt oder die Verweigerung der Einwilligung durch Nichtäußerung der betroffenen Person fingiert wurde. Gleiches gilt für die Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 9 Abs. 2.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie hat die Verwaltung für die Bekanntmachung des neuen Gesetzes in Pulheim geworben, sind Schulen und andere Einrichtungen einbezogen worden? Welche Resonanz gab es auf die Bekanntmachung des IFG?

2) Wieviele Anträge auf Zugang zu Informationen wurden seit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes am 01.01.2002 bei der Stadtverwaltung Pulheim gestellt?

3) Wie lange war die jeweilige Bearbeitungsdauer?

4) Welche Themen wurden abgefragt?

5) Wie viele Ablehnungen wurden aus welchen Gründen erteilt? Wie viele Widersprüche gegen Ablehnungen wurden gestellt?

6) Wurden Kostenrechnungen ausgestellt? Gab es Widersprüche zu Kostenrechnungen? Wie vielen Widersprüchen musste stattgegeben werden?

7) Welche Vorstellungen gibt es bei der Verwaltung, das Gesetz für die Pulheimer BürgerInnen bekannter und damit nutzbarer zu machen?

Mit freundlichem Gruß

Karin Burmeister