Antrag: Straßenbaulastträger und Regenwassergebühr

Sehr geehrter Herr Dr. Morisse,

wir stellen den Antrag, neben den Grundstückseigentümern zusätzlich die Straßenbaulastträger als Gebührenschuldner in die Abwassergebührensatzung mit aufzunehmen.Begründung:

Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes v. 05.09.2007 (Az.: 1A43 und 44/07) muss bei der Heranziehung von Straßenbaulastträgern zu einer Regenwassergebühr ausdrücklich in der Gebührensatzung verankert sein, dass diese Gebührenschuldner sind.

Ist in der Abwassergebühren-Satzung die Heranziehung des Straßenbaulastträgers zu Niederschlagswassergebühren (Regenwassergebühren) nicht vorgesehen, so ist nach Auffassung des OVG des Saarlandes die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Oberflächenentwässerung der Straße nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Inge Bröhl-Groth

f.d.R.

Renate Thiel