Anfrage 2008 Abfallwirtschaftskonzept Reaktion auf Antwort Thelen

Herrn Bürgermeister

Dr. Karl-August Morisse

im Hause 10. Juni 2008Unsere Anfrage vom 30.04.2008 zum Abfallwirtschaftskonzept 2010

Antwort von Herrn Thelen vom 20.05.2008

Sehr geehrter Herr Dr. Morisse,

mit Schreiben vom 30.04.2008 (s. Anlage 1) hatten wir mehrere konkrete Anfragen zum Thema Abfallwirtschaftskonzept 2010 gestellt. Mit Schreiben vom 20.05.2008 hat Herr Thelen eine Beantwortung unserer Anfragen abgelehnt (s. Anlage 2)

Außerdem hatten wir darum gebeten, dass Herr Gerhards – als offensichtlich federführend für den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts – in unserer Fraktion das Konzept erläutert und für Rückfragen zur Verfügung steht. Mit Schreiben vom 30.04.2008 hat Herr Thelen auch dies abgelehnt.

Wir fühlen uns hierdurch in unserer Arbeit als Fraktion und in unserer Arbeit als Ratsmitglieder schwerwiegend beeinträchtigt. In § 55 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung (Kontrolle der Verwaltung) heißt es:

„Der Bürgermeister ist verpflichtet, einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen oder zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen.“

Dieser Verpflichtung sind Sie bislang nicht nachgekommen.

Desweiteren heißt es in der Geschäftsordnung des Rates (§ 17):

Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, schriftliche Anfragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, an den Bürgermeister zu richten.

Mit diesem Fragerecht korrespondiert die Verpflichtung des Bürgermeisters, entsprechende Anfragen auch zu beantworten.

Die Fraktionen sind aufgefordert, zum vorgelegten Entwurf eines Abfallwirtschaftskonzepts bis zu den Sommerferien Stellung zu nehmen. Ohne die von uns verlangten Vergleichszahlen für die Vergangenheit ist eine fundierte Stellungnahme nicht möglich.

Wir hatten konkrete Vergleichsberechnungen auf Basis vorliegender Zahlen angefordert. Wir hatten keine spekulativen Zahlen für die Zukunft angefordert. Und wir hatten ganz konkrete Vergleichsberechnungen erbeten. Stattdessen werden wir mit dem Satz abgespeist:

„Es gelten die allgemeinen Aussagen […], dass […] die voraussichtliche Einsparung bei den Sammlungsleistungen zur Gegenfinanzierung einer sachgerechten Grundgebühr genutzt werden sollte.“.

Offensichtlich hat die Verwaltung ihre Entscheidung schon getroffen, nämlich ganz im Sinne des vorgelegten Entwurfs und mit folgenden Parametern:

 Einführung einer Grundgebühr

 Einführung der 40-Liter-Tonne

 Anhebung des Mindestvolumens

Bekanntlich haben wir die Einführung der 40-Liter-Tonne seit vielen Jahren gefordert. Allerdings akzeptieren wir nicht die Art und Weise, wie mit unseren Rechten als Fraktion und als Ratsmitgliedern umgesprungen wird. Ohne dass uns die geforderten Vergleiche vorgelegt werden, ist es uns nicht möglich, fundiert zum vorgelegten Entwurf Stellung zu nehmen.

In Ergänzung zu unserer Anfrage vom 30.04.2008 bitten wir noch um Vorlage folgender Zahlen:

 Wieviel Deckel standen in den Jahren 2006 und 2007 bei welchen Restmülltonnen wie häufig offen? Wie und wann und von wem wurden diese Zahlen ermittelt?

 Wieviel Restmüll-Fehlwürfe in gelbe Säcke und Tonnen gab es in den Jahren 2006 und 2007? Wie und wann und von wem wurden diese Zahlen ermittelt?

 Wieviel Restmüll-Fehlwürfe in und an Containern für Altglas und Altpapier sowie in Straßenpapierkörben gab es in den Jahren 2006 und 2007? Wie und wann und von wem wurden diese Zahlen ermittelt?

Wir beziehen uns mit diesen Fragen auf die Darstellung im Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts auf Seite 19. Wir gehen davon aus, dass fundierte Zahlen für die dortige Darstellung vorliegen, die uns kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können.

Wir erwarten die – schriftliche (!) – Beantwortung unserer Fragen – von heute und vom 30.04.2008 – bis zum 20.06.2008, damit wir wie von der Verwaltung erbeten noch vor den Sommerferien Stellung nehmen können. Die Antwort wollen Sie bitte allen Fraktionen zukommen lassen.

Sollte die Frist nicht eingehalten werden, behalten wir uns ein Kommunalverfassungsstreitverfahren wegen Mißachtung unserer Rechte als Fraktion bzw. als Ratsmitglied vor.

Rein vorsorglich beantragen wir in Abänderung zum vorgelegten Entwurf eines Abfallwirtschaftskonzepts wie folgt:

 Es wird auf die Einführung einer Grundgebühr verzichtet.

 Das Mindesvolumen wird nicht von 7,5 Litern auf 10 Liter pro Person und Woche erhöht.

Wir behalten uns vor, diese Anträge nach Vorlage detaillierter Vergleichsberechnungen und tiefergehender Informationen zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Roth

f.d.R

Renate Thiel