Antrag: Änderungsantrag zu TOP I.2 Änderung der Hauptsatzung November 27, 2007 Sehr geehrter Herr Dr. Morisse, hiermit beantragen wir, in Abänderung zum Verwaltungsvorschlag zu Ziff. IV., § 26 der Hauptsatzung Folgendes vorzusehen:Die Überschrift „Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ bleibt erhalten. Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut: „Die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen trifft der Bürgermeister, soweit die Hauptsatzung keine andere Regelung vorsieht.“ Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut: „Abweichend von Absatz 1 trifft der Haupt- und Finanzausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis von Bediensteten in Führungsfunktionen betreffen. § 73 Abs. 3 S. 3 bis 6 GO NRW gelten unmittelbar.“ Begründung: Die neue Gemeindeordnung stärkt die Stellung des Bürgermeisters in Personalangelegenheiten. Allerdings kann die Hauptsatzung – entgegen dem Verwaltungsvorschlag – eine andere Regelung vorsehen, wie § 73 Abs. 3 Satz 2 GO NRW ausdrücklich vorsieht. Wir halten es für sinnvoll, dem HFA in Personalangelegenheiten von größerer Bedeutung, also ab AmtsleiterInnen-Ebene, ein Mitspracherecht einzuräumen und nicht den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin allein entscheiden zu lassen. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Roth f.d.R. Renate Thiel
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