Sehr geehrter Herr Dr. Morisse,
hiermit beantragen wir, in Abänderung zum Verwaltungsvorschlag zu Ziff. IV., § 26 der Hauptsatzung Folgendes vorzusehen:Die Überschrift „Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ bleibt erhalten.
Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut: „Die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen trifft der Bürgermeister, soweit die Hauptsatzung keine andere Regelung vorsieht.“
Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut: „Abweichend von Absatz 1 trifft der Haupt- und Finanzausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis von Bediensteten in Führungsfunktionen betreffen. § 73 Abs. 3 S. 3 bis 6 GO NRW gelten unmittelbar.“
Begründung:
Die neue Gemeindeordnung stärkt die Stellung des Bürgermeisters in Personalangelegenheiten. Allerdings kann die Hauptsatzung – entgegen dem Verwaltungsvorschlag – eine andere Regelung vorsehen, wie § 73 Abs. 3 Satz 2 GO NRW ausdrücklich vorsieht. Wir halten es für sinnvoll, dem HFA in Personalangelegenheiten von größerer Bedeutung, also ab AmtsleiterInnen-Ebene, ein Mitspracherecht einzuräumen und nicht den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin allein entscheiden zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Roth
f.d.R.
Renate Thiel