Antrag: Rauchverbot in Einrichtungen der Stadt Pulheim

Sehr geehrter Herr Dr. Morisse,

aus Anlass der bereits seit längerem laufenden Diskussion über ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und der wiederholten Fehlschläge, das Rauchverbot nun endlich konkret zu beschließen, bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 6.11.2007 zu setzen:

Der Rat der Stadt Pulheim beschließt :

Zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes wird schnellstmöglich ein Rauchverbot in allen Einrichtungen der Stadt Pulheim eingeführt. Basis hier ist die allgemeine Rundverfügung Nr. 201 des Landschaftsverbandes Rheinland sowie der Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz der Landesregierung NRW.

Begründung:

Eine detaillierte Begründung dürfte sich eigentlich erübrigen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat aber in seinem Eckpunktepapier vier wesentliche Gründe für die Einführung eines Nichtraucherschutzgesetzes genannt:

  • Passivrauchen ist verantwortlich für die Entwicklung zahlreicher chronischer Erkrankungen mit Todesfolgen.
  • An den Folgen des Passivrauchens versterben in Deutschland jährlich mehr als 3300 Menschen.
  • Passivrauchen reizt die Atemwege und kann zu Kurzatmigkeit bei körperlicher Belastung, erhöhter Infektionsgefahr, Kopfschmerzen und Schwindel führen.
  • Passivrauchen ist verantwortlich für die Entwicklung zahlreicher nicht tödlicher Fälle von koronaren Herzerkrankungen, Schlaganfall und Lungenerkrankungen

Mit freundlichem Gruß

Klaus Groth

f.d.R.

Renate Thiel