Antrag: Stellungnahme zum Abfallwirtschaftskonzept 2010 für die Ratssitzung am 4.11.2008

Sehr geehrter Herr Dr. Morisse,

nachfolgende Ausführungen bitten wir den Ratsmitgliedern umgehend für die kommende Ratssitzung zur Verfügung zu stellen:Die Argumentation der Verwaltung zur Einführung einer Grundgebühr bis zu 30% Gesamtkosten ist nicht nachvollziehbar. Es geistert das Wort von der Gerechtigkeit durch den Raum, ohne dass bislang ein Nachweis hierfür geliefert wurde.

Die von der Verwaltung vorgelegten Zahlen zur Einführung der 40-Liter-Tonne ohne Grundgebühr oder mit Grundgebühr bei 30% Gesamtkosten stellen sich wie folgt dar:

Ohne Grundgebühr:

Bei angenommenen 3000 Ummeldungen (in der Vorlage für den HFA vom 25.10.2005 ging die Verwaltung noch von nur 1000 Ummeldungen aus!) sinkt die Gebühr für die 40-Liter-Tonne um 32,02%, während sie für sämtliche andere Tonnengrößen um 1,97/1,96% steigt.

Die Tonnengröße 1100 Liter (Mehrfamilienhäuser) würde demnach 4851,99 € kosten.

Die Tonnengröße 1100 Liter wird von insgesamt

a) 73 Personen (15 Liter/Person/Woche) oder von

b) 110 Personen (geplanter reduzierter Ansatz von 10 Litern/Person/Woche) oder von

c) 146 Personen (heutiger reduzierter Ansatz von 7,5 Litern/Person/Woche) genutzt.

Demnach betragen die Kosten pro Person:

a) 66,47 €

b) 44,11 €

c) 33,23 €

Die 40-Liter-Tonne, die für bis zu 2 Personen in Betracht kommt, kostet 88,22 €, also je Person:

Bei 2 Personen 44,11 €

Bei 1 Person: 88,22 €

Nach meiner Auffassung besteht hier kein deutlicher Unterschied zwischen den Beiträgen, die die Nutzer kleiner Tonnen und die Nutzer großer Tonnen leisten. Eher sind die Nutzer kleiner Tonnen mehr belastet.

Mit Grundgebühr 30% Gesamtkosten:

Die Tonnengröße 1100 Liter (Mehrfamilienhäuser) kostet bei dieser Variante 3489,70 €.

Die Tonnengröße 1100 Liter wird von insgesamt

a) 73 Personen (15 Liter/Person/Woche) oder von

b) 110 Personen (geplanter reduzierter Ansatz von 10 Litern/Person/Woche) oder von

c) 146 Personen (heutiger reduzierter Ansatz von 7,5 Litern/Person/Woche) genutzt.

Demnach betragen die Kosten pro Person:

a) 47,80 €

b) 31,72 €

c) 23,90 €

Die 40-Liter-Tonne, die für bis zu 2 Personen in Betracht kommt, kostet bei dieser Variante 154,70 €, also je Person:

Bei 2 Personen 77,35 €

Bei 1 Person: 154,70 €

Die Belastung kleiner Haushalte ist also deutlich größer.

Hier ist der Unterschied zwischen den Beiträgen also deutlich größer, die die Nutzer kleiner Tonnen und die Nutzer großer Tonnen leisten.

Es kann daher keineswegs davon gesprochen werden, dass die Einführung einer Grundgebühr „gerechter“ wäre.

Beispiel 4-köpfige Familie:

Auch für eine 4-köpfige Familie ist die Einführung der 40-Liter-Tonne ohne Grundgebühr günstiger. Eine 4-köpfige Familie nutzt eine

a) 60-Liter-Tonne wöchentlich (15 Liter/Person/Woche) oder eine

b) 80-Liter-Tonne 14-tägig (geplanter reduzierter Ansatz von 10 Litern/Person/Woche) oder eine

c) 60-Liter-Tonne 14-tägig (heutiger reduzierter Ansatz von 7,5 Litern/Person/Woche).

Die Kosten pro Person betragen dann

Ohne Grundgebühr:

a) 264,65 €/4 Personen = 66,16 €

b) 176,44 €/4 Personen = 44,11 €

c) 132,33 €/4 Personen = 33,08 €

Mit Grundgebühr 30% Gesamtkosten:

a) 278,70 €/4 Personen = 69,68 €

b) 216,70 €/4 Personen = 54,18 €

c) 185,70 €/4 Personen = 46,43 €

Demnach wird sowohl nach absoluten Zahlen wie auch relativ die 4-köpfige Familie bei Einführung der 40-Liter-Tonne mit Einführung einer Grundgebühr stärker belastet als ohne Einführung einer Grundgebühr.

Fazit:

Es kann daher keinesfalls davon gesprochen werden, die Einführung einer Grundgebühr sei die gerechtere Variante. Die Einführung der 40-Liter-Tonne mit Grundgebühr kostet im Gegenteil die Nutzer kleiner Tonnen, Kleinhaushalte und sogar vierköpfige Familien deutlich mehr als die Einführung der 40-Liter-Tonne ohne Grundgebühr.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Roth

f.d.R.

Renate Thiel