Das Gebäudeenergiegesetz wurde beschlossen. Und jetzt?

Der Deutsche Bundestag hat das GEG, auch Heizungsgesetz genannt, verabschiedet. Es soll am 01.01.2024 in Kraft treten: Ein Meilenstein für den Klimaschutz.

Das Wichtigste in Kürze:

• Für die meisten Menschen wird sich mit Inkrafttreten des Gesetzes nichts ändern. Wer eine funktionierende Heizung hat, muss erstmal nichts weiter tun. Gas- und Ölheizungen können so lange betrieben und repariert werden, bis sie irreparabel defekt sind. Es gibt KEINE sofortige Austauschpflicht.

• Neu installierte Heizungen in Neubauten sollen ab 01.01.2024 mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.

• Für Bestandsbauten soll erst eine Kommunale Wärmeplanung erarbeitet werden, die spätestens 2028 abgeschlossen sein muss. Bis dahin ist es zwar noch möglich fossile Heizungen einzubauen, aber fossile Energieträger werden absehbar spürbar teurer.

• Die staatliche Förderung beträgt 30% bis max. 70%.

• Ab 01.01.2024 soll eine verbindliche Beratung durch Expert*innen kurzfristigen Fehlinvestitionen möglichst vorbeugen, um Menschen nicht in die Kostenfalle laufen zu lassen.

Deutschland ist mit diesem Gesetz nicht allein:

In Schweden nutzen nur noch 20% der Grundstücksbesitzer fossile Energien, bis 2030 soll der komplette Heizungssektor auf erneuerbare Energien umgestellt sein.

In Dänemark gilt seit 2013 ein Einbauverbot für Öl- und Erdgasheizungen in Neubauten.

In Frankreich dürfen seit Juli 2023 keine öl- oder kohlebetriebenen Heizkessel mehr verbaut werden.

Österreich und die Niederlande planen ähnliche Gesetzesvorhaben.