Hagelkreuzstrasse in Stommeln und Brücke über die Eisenbahnlinie Köln – Mönchengladbach

Herrn Bürgermeister

Dr. Karl-August Morisse

– im Hause –       23. Juli 2006Anfrage

hier: Hagelkreuzstrasse in Stommeln und Brücke über die Eisenbahnlinie Köln – Mönchengladbach zwischen Haltepunkt Stommeln und Rommerskirchen

Sehr geehrter Herr Dr. Morisse,

aus gegebenem Anlass bitten wir Sie um schnellstmögliche Beantwortung folgender Fragen:

I. Wie wird die Strasse ausgebaut: a) als geeignet für normalen Erschließungsverkehr oder b) geeignet für dauerhaften Schwerlastverkehr?

II. Wieso hat Rheinenergie nicht 100% der Kostenersparnis, welche durch die nicht fachgerechte Reparatur des Straßenbelages entstanden ist, an die Stadt weitergegeben? Inwieweit ist diese Kostenersparnis zu Gunsten der Anlieger verrechnet worden?

III. Wer trägt die Kosten des Ausbaues zur Abbiegeerleichterung für die LKW´s am oberen Ende der Hagelkreuzstrasse?

IV. Der Straßenuntergrund muss in einigen Bereichen auf 80cm Gründung erhöht werden. Wer trägt hierzu die Kosten?

V. Ist jemals ein staatlich geprüfter Statiker an der Brücke über die Eisenbahnlinie gewesen und hat die Tragfähigkeit amtlich festgestellt?

VI. Gibt es eine Kostenschätzung über die Gesamtsanierungskosten der Brücke?

VII. Um das Gerichtsverfahren zwischen Stadt und Deutsche Bundesbahn abzukürzen: könnte man einen außergerichtlichen Vergleich herbeiführen wonach jeder der Beteiligten 50% der Kosten trägt?

VIII. Wie konnte eine Baugenehmigung für den Abfüllbetrieb Bolander Hof mit Zufahrt über den Wirtschaftsweg von der Venloer Strasse erteilt werden, wobei gleichzeitig eine Gewichtsbeschränkung der DB-Brücke auf 16to. herbeigeführt werden musste?

IX. Welche weiteren Vorraussetzungen sind Bestandteil der Baugenehmigung des Abfüllbetriebes Bolander Hof? Entspricht die Betriebsbeschreibung zum Bauantrag immer noch dem aktuellen Stand?

X. Wann ist mit einem Ende des Rechtsstreites zu rechnen?

XI. In der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz steht nichts über die Berechungsgrundlage für Eckgrundstücke. Wie lautet diese, wie wird hier verfahren und was ist hierfür Rechtsgrundlage?

Mit freundlichen Grüßen

Inge Bröhl-Groth

Mitglied im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr