Spenden

„In einer Welt, in der Großspenden aus der Wirtschaft oft die Norm sind, stehen wir GRÜNE für das, was wirklich zählt: Wir finanzieren unsere Parteiarbeit über die Kraft der Gemeinschaft, die Unterstützung durch unsere Mitglieder, die Großherzigkeit kleiner Spenden und staatliche Zuschüsse. Unsere Unabhängigkeit ist unsere Stärke.“

– Klaus Groth, Kassierer

Werde aktiv: Unterstütze finanziell

Im Gegensatz zu anderen Parteien verfügen wir kaum über Großspenden. Wir sind deshalb auf Mitgliedsbeiträge oder Kleinspenden angewiesen.

Spenden für die Pulheimer Grünen

Helfe uns mit deiner Spende zu wachsen und überweise deinen Wunschbetrag auf folgendes Konto:

Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kreissparkasse
DE62 3705 0299 0157 2965 34

BIC: COKSDE33XXX

Wir garantieren Dir die ordnungsgemäße Verbuchung deiner Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung. Wir verschicken die Zuwendungsbescheinigungen immer im ersten Quartal des Folgejahres.

Spenden an Parteien sind besonders steuerlich abzugsfähig. 50 Prozent werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Von jährlich bis zu 1.650 Euro bei Ledigen, bzw 3.300 Euro bei gemeinsam Veranlagten. (Details hier)


Zweckgebundene Spenden

Du hast ein konkretes Anliegen für das du Spenden willst? Z.B. einen konkreten Wahlkampf oder ein besonderes Thema z.B. aktuelle Veranstaltungen für Demokratie? Das ist möglich! Melde dich gerne dazu direkt bei uns.


    Kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?

    Quelle: Spenden und steuerliche Absetzbarkeit

    Parteispenden sind Sonderausgaben

    Steuerlich gesehen sind Parteispenden und Mitgliedsbeiträge Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.

    Dabei benötigt man für Zuwendungen bis 300 Euro keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Es ist dafür ausreichend, einen Kontoauszug einzureichen, aus dem die Spende hervorgeht. Trotzdem erhalten bei uns alle Spender*innen ab 150 Euro eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns eine Adresse vorliegt. Wir versenden diese stets zu Beginn eines neuen Jahres für die im Vorjahr getätigte Spende bzw. Spenden. 

    Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG

    Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend ?

    Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.

    Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer ?

    Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).

    Beispiel 1:

    Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.

    Beispiel 2:

    Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro.

    Beispiel 3:

    Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt.

    Beispiel 4:

    Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.

    Staatliche Unterstützung für Spenden

    Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR je SpenderIn und Jahr erhalten die Grünen 0,45 Euro je gespendeten Euro.

    Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt

    Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann Dir Dein Steuerberater beantworten.
    Informationen dazu, wie die Grünen mit Spenden umgehen und welche Spenden wir nicht annehmen, findest Du in unserem Spenden-Kodex.

    Fragen rund um das Thema Steuer?

    Die Grüne Partei steht dir unter der folgenden Nummer zur Seite: 030-28442-0
    oder schicke eine Mail an: finanzen@gruene.de