Anfrage zum Baumbestand auf Pulheimer Stadtgebiet November 9, 2011 Sehr geehrter Herr Keppeler, die Vereinten Nationen haben das Jahr 2011 zum Internationalen Jahr des Waldes ausgerufen, das nun zu Ende geht und von vielen Aktionen begleitet war, um auf die ökologische Bedeutung von Wald und Bäumen hinzuweisen. Gerade die jüngsten Meldungen vom 7. November d. J., dass der CO2-Ausstoß weltweit noch nie so hoch war wie in diesem Jahr, stimmen bedenklich. Insbesondere deshalb und auch im Zuge der Diskussion um die Auswirkungen der Kraftwerkskonzentration und geplanter neuer Kraftwerksblöcke im Pulheimer Einzugsgebiet, der damit verbundenen erhöhten CO2-Belastung sowie dem Klimawandel bekommt das Thema des Baumbestandes im Pulheimer Stadtgebiet und seinen Außenbezirken einen besonderen Stellenwert. Nachfolgend die Fragen im Einzelnen: Das Land NRW hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2015 drei Millionen neue Bäume zu pflanzen. Inwieweit ist die Stadt Pulheim an einem Anpflanzungsprogramm beteiligt? Wenn nicht, liegen diesbezüglich Planungen vor? Welche Flächen sind vorgesehen? Liegen Ihnen Erhebungen/Erkenntnisse über den Anteil gesunder bzw. geschädigter Bäume vor? Wenn ja, wie sieht die Entwicklungstendenz im Pulheimer Stadtgebiet aus? Ist der Ihnen bekannte Baumbestand im Jahr 2010/2011 erweitert oder reduziert worden? Liegen der Stadt regionale Erkenntnisse/Messungen oder Erhebungen vor, die über die Auswirkungen des Klimawandels informieren bzw. ist so etwas geplant? Welche Massnahmen in Bezug auf klimaangepasste Gehölze und Baumarten plant die Stadt, um auf die Auswirkungen des Klimawandels zu reagieren? Durch eine höhere Kraftwerksansiedlung erhöht sich die Emission von Stickstoffoxyden. Inwieweit plant die Stadt Pulheim hierauf durch entsprechende Baum,- und Gehölzpflanzungen zu reagieren? Sofern über die Emissionen und über die Auswirkungen zur Zeit keine Kenntnisse vorliegen, plant die StadtPulheim. sich diese Informationen anzueignen? In welchem Umfang wurden im Zeitraum 2005 bis 2011 auf städtischem Gebiet Baumfällungen vorgenommen? a) Welcher Anteil wurde aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt? b) Welcher Anteil wurde aus anderen Gründen (Bebauung) u.ä., gefällt? c) In welchem Umfang wurden Neuanpflanzungen vorgenommen? d) Wie hoch war der Anteil, der nicht aus Ausgleichsmaßnahmen bestand? Mit freundlichem Gruß gez. Antje de Levie sachkundige Bürgerin im Umwelt- und Planungsausschuss
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