Erhöht die Umlage nach dem EEG die Strompreise? Oktober 20, 2010 Zurzeit berichtet die Tagespresse von einer bevorstehenden Erhöhung der Strompreise im kommenden Jahr. Verantwortlich gemacht wird hierfür die steigende Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Berichterstattung ist jedoch meistens unkorrekt und unterschlägt wesentliche Tatsachen. Sie erzeugt damit eine negative Stimmung gegen regenerative Energie. Wir versuchen eine sachliche Klärung. Erneuerbare Energien verringern den Ausstoß von Treibhausgasen, tragen zur Verminderung der negativen Folgen des Klimawandels bei und reduzieren den Import bzw. die ökologisch schädliche Gewinnung von fossilen Energieträgern. Angesichts zur Neige gehender Brennstoffe ist eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien unerlässlich. Das EEG ist die Grundlage dafür, dass heute bereits 17 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, dass inzwischen 340.000 Menschen in dieser Branche arbeiten und aktuell rund 20 Milliarden Euro jährlich in neue Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie investiert werden. Zitat des Bundesumweltministers: „Die erneuerbaren Energien bergen ein enormes Potenzial für eine sichere und saubere Energieversorgung, für Klimaschutz und Zukunftsmärkte … Bei der Förderung der erneuerbaren Energien handelt es sich um eine Investition in Zukunftstechnologien, die von entscheidender strategischer Bedeutung für unsere weitere wirtschaftliche Entwicklung sind“. Die Kosten des EEG berechnen sich aus der Preisdifferenz zwischen dem herkömmlichen Börsenstrom und dem eingespeisten EEG-Strom. Diese Differenzkosten von aktuell 8 Milliarden Euro dürfen die Energieversorger auf ihre Kunden umlegen. Zunächst stört, dass in Bezug auf das Umlageverfahren nach dem EEG häufig von Subvention und staatlicher Förderung gesprochen wird. Diese Begriffe suggerieren die Vorstellung einer finanziellen Unterstützung der Produzenten von Ökostrom durch den Staat. Viel wesentlicher ist aber folgendes: Für die prognostizierte Preiserhöhung auf dem Stromsektor wird die Umlage nach dem EEG verantwortlich gemacht. Unterschlagen wird dabei die Tatsache, dass die Einspeisung zunehmender Strommenge aus regenerativen Quellen den Einkaufspreis für Strom an der Strombörse durch den sog. Merit-Order-Effekt erheblich senkt. Dadurch werden – abhängig von Tageszeiten – die Mehrkosten für die Umlage nach dem EEG mehr als ausgeglichen. Das Bundesumweltministerium selbst weist auf diesen Umstand hin, indem es in einer Mitteilung vom August dieses Jahres erklärt: „Wenn Stromlieferanten in diesem Jahr ihre Strompreiserhöhungen vorrangig mit dem EEG begründen, verstellt dies den Blick darauf, dass die gesunkenen Strombeschaffungspreise an der Strombörse 2010 die aktuelle Steigerung der EEG-Umlage überkompensieren dürften.“ Erfahrungsgemäß geben Energieversorgungsunternehmen (EVU) Mehrkosten, nicht aber Minderkosten an ihre Kunden weiter. Außerdem müssen die Produzenten von Strom aus fossilen Quellen erstens mit geringeren Erlösen auf dem Spotmarkt der Strombörse vorlieb nehmen, und zweitens verringert sich mit zunehmender Ökostromeinspeisung der Bedarf an teurer Spitzenstromeinspeisung in Zeiten höheren Bedarfs. Besonders der Strom aus Solarenergie (Fotovoltaik) hat wegen verstärkter Einspeisung während der Mittagszeit diese Wirkung. Den großen Stromkonzernen ist dieser Effekt bekannt. Kein Wunder, dass sie nicht gut auf die Konkurrenz aus dem Bereich umweltfreundlicher Stromerzeugung zu sprechen sind. Eine Berichterstattung, die wie dargelegt wesentliche Fakten unterschlägt, unterstützt jedoch noch eine ungerechtfertigte Erhöhung der Strompreise für Endverbraucher. Paul Menz
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